Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Zu beantragen ist die Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe mittels einer

Beitrittserklärung

 

Die aktuellen Jahresbeiträge finden Sie unter

Beiträge und Leistungen

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Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Jahresende möglich. Die Kündigung hat bis spätestens 30. September eines Jahres in schriftlicher Form beim Vorstand oder bei der Rechnerin zu erfolgen.