Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Zu beantragen ist die Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe mittels einer

Beitrittserklärung

Die aktuellen Jahresbeiträge 2026:

Mitgliedsbeiträge_2026

Hier der Link zur betreffenden Seite des Hauptvereins:

 

Beiträge und Leistungen

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Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Jahresende möglich. Die Kündigung hat bis spätestens 30. September eines Jahres in schriftlicher Form beim Vorstand oder bei der Rechnerin zu erfolgen.